Als Stimme der Eltern übernimmt der JAEB seit 2011 eine wichtige Mitwirkungsfunktion in der kommunalen Familienpolitik. Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden zuvor durch die Neufassung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes NRW geschaffen.
WIR:
- sind Eltern von Kindergartenkindern und Mitglieder in den Elternbeiräten unserer Kindertageseinrichtungen.
- sind unparteilich, unkonfessionell und unabhängig.
- unterstützen die Arbeit der Elternbeiräte in den Einrichtungen der Kindertagespflege.
- informieren und unterstützen die Eltern bei der Wahrnehmung und Ausübung Ihrer Rechte und Pflichten.
- wirken bei wesentlichen, die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen mit.
- vertreten die Interessen aller Kinder und Ihrer Eltern, die in Kindertageseinrichtungen des Jugendamtsbezirks Kreis Borken betreut werden, insbesondere in politischen Gremien.
- vernetzen die Elternbeiräte, um eine sinnvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Eine tolle Zusammenfassung hat das LEB in Zusammenarbeit mit vielen JAEBs erstellt:
Handbuch-für-Elternbeiräte
MACHT MIT:
Ihr habt Lust selbst mitzuwirken?
Lasst euch als Kandidat(in) für den Elternrat in eurer Kita aufstellen!Dies ist die Voraussetzung um im JAEB aktiv werden zu können.
Unabhängig davon ist uns DEINE Meinung wichtig, schreib uns gerne per E-Mail!
Elternmitwirkung
Die Elternmitwirkung nach dem Kinderbildungsgesetz
- Eltern für Eltern und deren Interessenvertretung für Ihre Kindergartenkinder
- Der Gesetzgeber des Landes NRW hat seit 2011 im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Elternmitwirkung erstmals als eine gewählte Elternvertretung auf Stadt- und auf Landesebene geregelt. Bisher war eine Wahl von Elternvertretern nur auf Kindergarten-Ebene vorgesehen.
Dies bedeutet auf Kita-Ebene
- Bis zum 10.10. eines jeden Jahres wird auf der Elternversammlung der Elternbeirat gewählt. Dieser soll die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger, der Leitung und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.
Mögliche Themen der Elternbeiräte auf der Kita-Ebene sind
- Schließtage, Ferienzeiten, Öffnungszeiten
- Austausch zum pädagogischen Konzept und zu den Aufnahmekriterien
- Essensgeld, Essenslieferant / in der Kita kochen?
- Absprache von Festen, Mitwirkung, Zusammenarbeit im Kindergartenjahr, andere Eltern motivieren mitzuwirken (z. B. Ostermarkt, Elterncafé, ….)
- Austausch, Schnittstelle zwischen den Eltern und den Erziehern/innen
Dies bedeutet auf Stadt-/Kreis-Ebene:
- In einem Zeitraum vom 11. Oktober bis zum 10. November eines jeden Jahres kann die Versammlung der Elternbeiräte den Jugendamtselternbeirat (JAEB) auf Stadtebene wählen.
Themen des JAEB auf der Ebene der Kommune/Stadt/Kreise:
- Interessenvertretung im Sinne der Eltern und ihrer Kinder gegenüber den Trägern der Jugendhilfe (Stadt, Kirche, freie Träger)
- Hilfe bei Problemen bei der Kita-Platzsuche, bei Überbelegungssituationen, bei Betreuungsproblemen beim Übergang zur Schule, Fragen zur Aufsichtspflicht, zum Essensgeld, ….
- Vertretung gegenüber der Politik
- beratender Sitz im Jugendhilfeausschuss
Dies bedeutet auf Landesebene:
- Bis zum 30. November eines jeden Jahres können sich die Jugendamtselternbeiräte auf Landesebene bilden, um aus ihren Reihen den Landeselternbeirat (LEB) zu wählen.
Themen des LEB auf der Landesebene:
- Interessenvertretung für rund 500.000 Kindergartenkinder und deren Eltern gegenüber den Trägern der Landesjugendhilfe und der Landesregierung
- Hilfe bei Problemen, die alle Kinder und Eltern im Land betreffen
- beratender Sitz im Landeshilfeausschuss
- Unterstützung in Streikzeiten